➔ Dieses Hygienekonzept wird allen Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen von Veranstaltungen des Kirchenkreises Sonneberg vorab zugänglich gemacht (z.B. Homepage, WhatsApp, schriftliche Mitteilungen) und vor Ort, zu Beginn der Veranstaltung, altersspezifisch erläutert.
➔ Dieses Hygienekonzept ist nicht genehmigungspflichtig. Auch ein Beschluss des GKR ist nicht notwendig. Allerdings sollten alle Entscheidungen, die mit der Wiederaufnahme der Kinder- und Jugendarbeit zusammenhängen, mit den Leitungsverantwortlichen (GKR, Pfarrer*in) abgesprochen werden.
➔ Über dieses Konzept hinaus gelten alle Hygienemaßnahmen, die allgemein bzw. für den öffentlichen Raum, den ÖPNV sowie bundeslandspezifisch, gelten.
1.) Grundsätzliche Voraussetzungen
• Die Veranstaltungsleitung ist eine durch den Kirchenkreis bestimmte, verantwortliche Person, welche vor Ort zu benennen ist, um im Falle von Kontrollen Auskunft zu geben.
• Vor Beginn der Veranstaltung wird von den Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen eine Anwesenheitsliste mit vollständigen Kontaktdaten (Postadresse, Telefonnummer) von der Veranstaltungsleitung ausgefüllt. Diese Anwesenheitsliste wird 14 Tage aufbewahrt (dient ggf. zur Weiterleitung an die Gesundheitsbehörden, wenn diese im Rahmen der Pandemieprävention tätig werden müssen).
• Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen der Veranstaltung sichern mit ihrer Anwesenheit vor Ort zu: a) sich gesund zu fühlen, d.h. frei von Husten, Fieber, Atemwegsbeschwerden, Gelenkschmerzen und Verlust von Geruchs- und Geschmacksempfinden sind und b) keinen Kontakt zu infizierten Personen hatten.
2.) Räumlichkeiten einer Veranstaltung
• Anhand der Raumgröße wird ermittelt, wieviel Personen sich darin aufhalten können. Pro Person müssen mind. 5 qm Grundfläche zur Verfügung stehen. Die errechnete Personenzahl wird allen Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt.
• Eine Anmeldung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ist daher dringend per Anruf oder WhatsApp erforderlich.
• Das Gebäude/ die Räumlichkeiten dürfen nur einzeln betreten werden, um Massenbildung zu vermeiden. Eltern/ Begleitpersonen sollen ihre Kinder selbstständig die Räumlichkeiten betreten lassen und nach der Veranstaltung am Gebäudeeingang wieder abholen.
• Beim Betreten des Gebäudes/ Raumes ist eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen und es steht Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereit.
• Die Veranstaltungsräume werden so gestaltet, dass ein Mindestabstand von 1,5 m von allen Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen der Veranstaltung eingehalten und somit ein Arbeiten mit Abstand gewährleistet wird. Ist dies gegeben, müssen keine Masken getragen werden. Wird dies allerdings nicht gewährleistet (z.B. beim Toilettengang), muss eine Mund- Nasen-Bedeckung getragen werden. Hierfür sind eigene Masken mitzubringen.
• Eine Veränderung der durch die Veranstaltungsleitung festgelegten Sitz- und Tischstellung im Raum ist nicht gestattet.
• Grundsätzlich müssen die Veranstaltungsräume gut und regelmäßig gelüftet werden.
• Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden. Nach dem Toilettengang müssen die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden. Papierhandtücher stehen zur Verfügung.
3.) Allgemeine Schutzmaßnahmen
• Auf die gemeinschaftliche Nutzung von Materialien wird verzichtet. Die Teilnehmenden werden gebeten eigene Stifte mitzubringen.
• Gemeinsames Essen und Trinken ist untersagt.
• Spiele müssen kontaktlos erfolgen.
• Auf das Desinfizieren der Arbeitsmaterialien ist zu achten.
• Eine Veranstaltung in Räumen soll maximal 60 Minuten dauern.
• Kinder und Jugendliche, die sich an die Hygieneregeln nicht halten oder vor Ort (während der Veranstaltung) eindeutige, typische Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Halsschmerzen o.ä.) entwickeln, müssen die Veranstaltung verlassen.
• Vor und nach jeder Veranstaltung werden die Räumlichkeiten gereinigt: Türklinken, Tische, Stühle und Toiletten desinfiziert.